Wer kann mitmachen
Pflegefachkräfte, die ihr Fachwissen und ihre Ideen im Rahmen der Kirchengemeinde, in der Regel ehrenamtlich, einbringen wollen und als Ansprechpartner/in für kranke Menschen und ihre Angehörigen fungieren möchten.
Die Tätigkeit geschieht ehrenamtlich oder, wenn vor Ort möglich, mit einer Aufwandsentschädigung. Der zeitliche Umfang der Tätigkeit beträgt ungefähr 3 bis 4 Stunden Zeit in der Woche.
In jeder Kirchengemeinde können eine oder auch mehrere Vis-a-vis Fachkräfte für ihre Aufgaben beauftragt und dann im Rahmen eines Gottesdienstes eingeführt werden.
Seminartag
Ausstellung
Öffentlichkeitsarbeit
beim Seminartag
Ausstellung
Einführung neuer Mitarbeiterinnen
mögliche Tätigkeiten
• Gründen eines Gesprächskreis für Angehörige von Demenzpatienten oder generell für pflegende Angehörige (eventuell in Kooperation mit der Sozialstation).
• Unterstützung von Selbsthilfegruppen.
• Organisieren eines Abholservice zum Gottesdienst.
• Gebetsunterstützung für Kranke (z. B. Gebetskreise).
• Vorträge zu Gesundheitsthemen, oder Diskussionsrunden über Glaube in Krankheit…
• Gottesdienst für Kranke.
• Gründen von Präventionsmaßnahmen (z. B. Walking Gruppe oder Fußballtreffen).
Viele eigene neue Ideen.
Was ein vis-a-vis-Mitarbeiter nicht macht
• Professionelle Arbeit ersetzen, wie Beratung diakonischer Beratungsstellen.
Medizinische oder pflegerische Tätigkeiten.
Erste Schritte
• Teilnahme am Vis-a-vis Basisseminar
• Gespräch mit der Gemeindeleitung/Vorstellung im Kirchengemeinderat/Presbyterium.
• Gründung eines „Vis-a-vis – Ausschuss“, dem Mitarbeiter
der Gemeinde angehören die im Gesundheitswesen tätig sind,
oder großes Interesse an der Arbeit haben.
• Mindestens ein Ausschussmitglied muss dem Leitungskreis der Gemeinde
angehören. Er trifft sich ca. 3-4 mal im Jahr und plant und
unterstützt die Arbeit der Vis-a-vis -Mitarbeiter/in.
• Die Vis-a-vis -Mitarbeiter/in nimmt Kontakt zur zuständigen Sozialstation und zum Krankenpflegeverein auf.
• Die Vis-a-vis -Mitarbeiter/in wird im Gottesdienst vorgestellt und eingeführt. Bericht im Gemeindebrief.
• Ansprechpartner/in für Kranke in der Gemeinde ( Flyer im Godi verteilen…). Beginnen der Krankenbesuche (auf Empfehlung des Pfarrers und/oder der Sozialstation oder auf direkte Nachfrage von Erkrankten).
Bilden eines Besuchsdienstkreis für Krankenbesuche.